Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch alter, ineffizienter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme wie:
Wärmepumpen
Biomasseheizungen (z.B. Pelletheizungen)
Solarthermie-Hybridheizungen
Fernwärmeanschlüsse
Höhe der Förderung:
Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
Klimabonus: 16 % zusätzlicher Zuschuss für selbstgenutzte Haupt-/Alleinwohnungen beim Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
Einkommensbonus: Selbstnutzende Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen zusätzlich 10 %, 30 % oder 40 % Förderung erhalten. Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen kindergeldberechtigten Kind gelten erhöhte Einkommensgrenzen.
Insgesamt sind je nach persönlichen Voraussetzungen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich.
Unsere Experten für Energieeffizient beraten Sie gerne, welche Förderung für Sie am meisten Sinn macht, wie man das Maximum rausholt und natürlich unterstützen wir auch die Beantragung der KFW-Förderung 458.